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EU-Flagge mit Hinweis darauf, dass die OS-Plattform der Europäischen Union zum 20.07.2025 abgeschaltet wird.

Die OS-Plattform der Europäischen Union wird zum 20.07.2025 abgeschaltet

Aktualisieren Sie jetzt unbedingt Ihr Impressum!

Die Europäische Kommission stellt die sogenannte „Online-Streitschlichtungsplattform“ (OS-Plattform) zum 20. Juli 2025 dauerhaft ein. Diese Plattform diente bislang der außergerichtlichen Streitbeilegung zwischen Verbrauchern und Online-Anbietern. Bislang waren Online-Unternehmen verpflichtet, auf diese Plattform zu verlinken. Ab dem 20.07.2025 entfällt diese Pflicht und die Plattform wird nicht mehr erreichbar sein. Bereits seit einiger Zeit werden übrigens keine neuen Fälle angenommen.

Was bedeutet der Wegfall der Online-Streitschlichtungsplattform für Websitebetreiber?

  • Die Pflicht zur Verlinkung entfällt vollständig.
  • Ein falscher Hinweis auf die bisherige Streitschlichtungsplattform sowie ein toter Link kann als Irreführung der Verbrauchers gewertet werden und somit ein Verstoß gegen das zu rechtlichen Abmahnungen führen (Verstoß gegen das UWG).

Empfohlene Maßnahmen:

  • Entfernen Sie den OS-Link aus Impressum und AGB.
  • Prüfen Sie automatische Generatoren auf veraltete Texte.

Wichtig: Die Informationspflichten aus dem Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG) werden von den Änderungen nicht erfasst und bleiben bestehen. Einer der beiden Hinweise sollten somit im Impressum stehen:

Formulierung, falls Sie nicht an Schlichtungsverfahren teilnehmen:

Schlichtungsverfahren:
Wir sind nicht bereit oder verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

Formulierung, falls Sie an Schlichtungsverfahren teilnehmen:

Schlichtungsverfahren:
Wir nehmen an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teil. Zuständig ist die Universalschlichtungsstelle des Zentrums für Schlichtung e.V., Straßburger Straße 8, 77694 Kehl am Rhein (https://www.verbraucher-schlichter.de).

Achtung: Unterlassungserklärungen prüfen!

Wenn Sie in der Vergangenheit aufgrund eines fehlenden OS-Hinweises abgemahnt wurden und eine Unterlassungserklärung unterzeichnet haben, dürfen Sie den Link nicht ohne Weiteres entfernen.

  • Solche Erklärungen sind zivilrechtlich bindend.
  • Das Entfernen kann die vereinbarte Vertragsstrafe auslösen.
  • Kündigen Sie solche Erklärungen spätestens bis zum 20. Juli 2025.

Hinweis: Wir können und dürfen keine Rechtsberatung anbieten.
Bei Unsicherheiten wenden Sie sich bitte an eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt mit Schwerpunkt IT- oder Wettbewerbsrecht.

Information für Kunden mit einem Wartungsvertrag

Ein kleiner Service von uns:
Kunden von OBM-Media e. K., die einen aktiven Service- und Wartungsvertrag mit uns abgeschlossen haben, müssen sich keine großen Gedanken machen.

Wir werden bis zum 20.07.2025 alle Impressen geprüft und entsprechend angepasst haben. Wir gehen dabei davon aus, dass Sie nicht an einem Schlichtungsverfahren teilnehmen möchten. Nach Abschluss erhalten Sie eine Info-Mail von uns.

Bitte prüfen Sie dann auch noch mal Ihr Impressum auf Vollständigkeit und Korrektheit.